Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat nach Ansicht von Experten im ersten Jahr seines Bestehens noch nicht zu vielen Missbräuchen geführt. Allerdings ging gerade der Fall einer Versicherung durch die Presse, die sich mit der Forderung einer türkischen Mitarbeiterin auseinandersetzen muss, die sich benachteiligt fühlt und eine halbe Million Euro Schadenersatz fordert. Und auch konfessionelle Arbeitgeber müssen sich jetzt ernsthaft mit der Frage der Beschäftigung andersgläubiger Mitarbeiter befassen. …
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