"Mehr Rechtssicherheit" verspricht das Bundesjustizministerium bei Vorlage seines neuen Muster-Impressums nach dem Telemedien-Gesetz. "Telemedien" ist ein weit gefasster Begriff, Online-Shops gehören jedenfalls dazu, so also auch Buchhandlungen, die nebenher übers Internet verkaufen. Der Leitfaden soll als Orientierungshilfe dienen, rechtlich verbindlich ist er nicht. Wer sich daran orientiert, wird sich aber im Abmahnungsfall zumindest auf guten Glauben berufen dürfen. Hier können Sie den Leitfaden aus dem Netz fischen und Ihr eigenes Impressum daran überprüfen: …
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