Auch vor der Buchhandlung oder dem Bürohaus kann man auf feuchtem Laub ausrutschen. Nach dem Prinzip, dass Grundeigentümer die Allgemeinheit vor Gefahren schützen müssen, die von ihrem Grundstück ausgehen, trifft den Eigentümer also um diese Jahreszeit die Räumpflicht, die er aber meist per Mietvertrag an seine Mieter weiterreicht. …
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