Ab Montag nächster Woche darf der Einzelhandel Feuerwerk der Klasse II ("Kleinfeuerwerk", das sind so die üblichen Silvesterkracher) verkaufen. Aber bitte nur an Personen über 18 und nur solche Waren, die die höheren Weihen des "BAM"-Siegels haben. Im Übrigen gibt es zu Präsentation und Lagerung der Kracher haargenaue Vorschriften, die Sie bei Ihrer Handelskammer oder auch beim Verband der Pyrotechnischen Industrie (Link unten) abrufen können. …
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