Letztmals zum Thema Verpackungsverordnung ("Ablasshandel", LD vom 06. und 07.01.2009): Hierzu weist uns der Sortimenter-Ausschuss des Börsenvereins auf seine ausführliche Information vom Mai 2008 hin, verfasst von Soa-Chefin Kyra Dreher. Das schöne Wort "Anschlusszwang" bezeichnet den Umstand, dass ausnahmslos jeder, der Verpackungen erstmals in den Verkehr gibt, die den Endverbraucher erreichen, seinen Obolus bei einem der Erfassungssysteme entrichten muss. …
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