5. Jun. 2009
Tipp des Tages: Azubi im Urlaub

Auszubildende dürfen während des Sommerurlaubs keinem Ferienjob nachgehen. Auf diese Vorschrift des Paragrafen 8 Bundesurlaubsgesetz weist die VNR-Redaktion hin. Da dies nicht jedem Lehrling klar ist, sollten Sie vor dem Urlaub die Rechtslage ansprechen und deutlich machen, dass Ihr Auszubildender seinen Urlaub und die Berufsschulferien zur Erholung nutzen soll. Details hier: …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik