Das fehlte gerade noch: Die vereinfachte Erfassung und Bewertung von Beständen in der Buchhandlung steht auf der Kippe. Der Börsenvereins-Justizabteilung sind mehrere Fälle bekannt geworden, in denen Finanzämter bei Steuerprüfungen von Buchhandlungen den alten Erlass der Oberfinanzdirektion Frankfurt zur Bewertung von Vorratsvermögen im Buchhandel nicht mehr anerkennen. Die OFD Frankfurt soll auch schon selbst mitgeteilt haben, dass dieser Erlass nicht mehr gilt, ohne freilich mitzuteilen, was denn dann gilt. …
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