Die Publikumspresse jubelt über das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, nach dem die Kündigung der Kassiererin "Emmely" wegen unterschlagener Pfandbons im Wert von 1,30 Euro nicht rechtmäßig ist. Nun hat dieser Fall jedoch auch eine Kehrseite: Kann es sein, dass man sich mit längerer Betriebszugehörigkeit auch das Recht erwirbt, hin und wieder etwas mitgehen zu lassen? …
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