In der Rechtsabteilung des Börsenvereins knallen heute die Champagnerkorken: Der Richter in New York hat das Google Settlement zurückgewiesen. Wenn Sie zu denen gehören, die mehr darüber wissen müssen als in der knappen Börsenvereins-Pressemeldung steht, empfiehlt es sich, den Urheberrechts-Newsletter von Verbandsjustiziar Christian Sprang zu bestellen, der verständlich und meinungsfreudig auf den Fall eingeht (den amerikanischen Rohtext finden Sie auch auf der LD-Internetseite unter INFOPOOL / DOKUMENTATION). Den Urheberrechts-Newsletter bestellen Sie im Mitgliederbereich "Mein Börsenverein" unter …
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