9. Mai. 2011
Tipp des Tages: Gutschein

Ein Urteil des EU-Gerichtshofs hatte aufgeschreckt: In einem ausländischen Einzelfall hatte die Instanz entschieden, dass die Büchergutscheine schon beim Verkauf mit dem vollen Satz (hier also 19 Prozent) der Mehrwertsteuer unterliegen sollen und nicht erst bei Einlösung mit je nach Ware 7 oder 19 Prozent. Und jetzt war unklar, ob dies auch der deutsche Buchhandel ab sofort anwenden müsse (LD vom 26.11.2010). …

 

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