Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) hat die gängige Rechtsprechung im Juni 2010 konkretisiert und in der Richtlinie für Arbeitsstätten eine Obergrenze von 35 Grad genannt (ASR A3.5). Generell soll die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten; es sei denn, die Außentemperatur ist höher. Dann gilt die Obergrenze von 35 Grad. …
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