10. Aug. 2011
Tipp des Tages: Widerruf

Erst vor einem Jahr wurde das Widerrufsrecht im Online-Handel gründlich umgekrempelt. Jetzt gibt es schon wieder eine neue Fassung, eine beflissene Anpassung an EU-Recht, die allerdings nur sprachliche Änderungen enthält. Gleichwohl ist allen, die im Internet Waren oder Dienstleistungen verkaufen, zu empfehlen, den neuen Wortlaut einzusetzen. Bis zum 4. November läuft die Übergangsfrist, erst danach können die Abmahnhaie kommen. Die aktuellen Texte für Widerrufs- und Rückgaberecht sowie alles Drumrum hat der Sicherheitsdienstleister Trusted Shops zum kostenlosen Abruf ins Internet gestellt: …

 

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