Im Jahr 2007 war die Gema mit der Forderung an die Branche herangetreten, dass Buchhandlungen für die Musiknutzung in ihren Hörbuchstationen pro Kopfhörer eine Vergütung von 10 Euro pro Kopfhörer und Jahr zahlen sollten. Dem Börsenverein hatte die Gema angeboten, einen Gesamtvertrag abzuschließen, mit dem sich die Gebühr auf 8 Euro ermäßigen sollte. Der Börsenverein hatte diesem Ansinnen damals widersprochen, ohne daraufhin wieder etwas von den Rechteverwaltern zu hören. …
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