Im Herbst letzten Jahres hatte ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs die Branche nervös gemacht, nach dem unter bestimmten Umständen die Mehrwertsteuer auf den Verkauf eines Gutscheins nicht erst bei dessen Einlösung anfällt, sondern schon bei der Ausgabe. Also in einem Moment, in dem der Buchhändler noch gar nicht wissen kann, ob der Gutschein für ein Buch eingelöst wird oder für ein 19-Prozent-Produkt (zuletzt LD vom 01.12.2011). Dass dies völlig praxisfremd ist, hatte schon damals außer den Euro-Richtern jedem eingeleuchtet. Dennoch war nicht auszuschließen, dass alle Finanzminister diese Chance ergreifen, um früher an ihre Einnahmen zu kommen. …
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