Wir danken der LG Buch für einen guten Hinweis in deren heutiger "Mittwochspost", der auch für alle anderen Börsenvereinsmitglieder von Interesse ist. Es geht um die Bemessung Ihres Börsenvereins-Beitrags, für die der Verband Sie um eine Selbsteinstufung Ihrer Umsätze bis zum 31. Juli bittet. …
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