14. Jun. 2012
Tipp des Tages: Schleuder-Trauma

Im Buchhandel ist ein Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe nur zulässig, wenn das ganze Unternehmen schließt. Wird nur eine Filiale geschlossen, verstößt ein Räumungsverkauf zu dort herabgesetzten Preisen gegen das Preisbindungsgesetz. Auf dieses Ergebnis eines aktuell vor dem OLG Hamm beigelegten Rechtsstreits weist heute der Börsenverein hin. Die Ausnahmeregelung des Räumungsverkaufs (Paragraf 7 Abs 1 Nr 5 BuchPrG) ist nur für den Notfall gedacht, dass ein schließendes Unternehmen seine Bestände nicht loswird. Eine Buchhandlung mit Filialen sei jedoch nicht in einer solchen Zwangslage, sondern könne die Ware in ihren anderen Geschäften unterbringen. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik