Ab 1. Januar 2013 wird jeder Haushalt und jeder Betrieb zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks herangezogen, ob er diesen nun genießt oder nicht. Die bisherige Rundfunkgebühr heißt dann Rundfunkbeitrag und ist eigentlich eine Rundfunksteuer. Gerechtfertigt wird dies mit der Behauptung, die Existenz dieser Sender böte generell einen potenziellen Nutzen für alle. …
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