Ein Rundruf von Michael Menard, Geschäftsführer des Landesverbands Nord, bringt an den Tag, dass offenbar noch nicht alle Buchhandlungen mit Onlineshop die Brisanz des "Button"-Themas erkannt haben. Deshalb hier in aller Kürze: um die dusseligen Verbraucher vor neuen gefährlichen Risiken zu schützen, hat der von der EU angefeuerte Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, dass jeder, der über seine Internetseite etwas verkauft, auf die Schaltfläche ("Button"), die den Kauf auslöst, die Wörter "zahlungspflichtig bestellen" oder eine entsprechend eindeutige Formulierung draufschreiben muss. Geregelt sind auch noch ein paar andere schöne Dinge, etwa, in welcher Abfolge die Bestellseite aufgebaut sein muss. …
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