Nicht nur den Schnee, sondern auch jetzt schon glitschiges Laub müssen Hauseigentümer von Bürgersteigen und frei zugänglichen Wegen auf ihrem Grundstück entfernen. Dafür sind eigentlich die Kommunen zuständig, die aber regelmäßig diese Aufgabe qua Satzung den Eigentümern aufhalsen. Der Hauseigentümer wiederum kann und wird den Schwarzen Peter im Mietvertrag dem Mieter weiterreichen. Eigentümer oder Mieter können auch einen Räumdienst beauftragen, müssen aber die Ausführung kontrollieren. …
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