Die Rechtsexperten des Rudolf Haufe Verlags machen auf ein aktuelles Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Az.: 2 U 49/12) aufmerksam, nach dem alle, die Waren übers Internet versenden, einmal einen Blick auf den Wortlaut ihrer Angebote und der AGB werfen sollten. Es geht um die Angabe der voraussichtlichen Lieferzeiten. …
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