Wer mit konkreten Werten für seine Kundenzufriedenheit wirbt, muss auch eine allgemein leicht zugängliche Quelle angeben können. In diesem Sinne hatte das Landgericht Erfurt am 30. Dezember 2013 einer Abmahnung der Wettbewerbszentrale gegen einen Hörgeräteakkustiker stattgegeben. …
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