Entgegen der ausdrücklichen Empfehlungen einer Verbraucherrechts-Richtlinie vom 01.08.2012 hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass ein Button, auf dem nur "Kaufen" steht, rechtswidrig sei. Dieser bringe nicht klar genug die Rechtsverbindlichkeit des Bestellvorgangs zum Ausdruck, schreibt das Online-Portal shopanbieter.de …
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