1. Jul. 2015
Neuer Slapstik zur Lesungsbesteuerung

Normalerweise müssen Autorenlesungen mit 19 Prozent Mehrwertsteuersatz veranschlagt werden, das gilt auch für die Eintrittskarten. Bereits im Februar hat aber der Bundesfinanzhof (Bfh) geurteilt: Wenn ein Autor auf einer Lese-Veranstaltung seine Stimme verändert, mit Mimik, Körperhaltung und Bewegung arbeitet und die Lesung für Erläuterungen unterbricht, dann gilt diese als Theatervorführung. Karten und Honorar dafür sind dann nur noch mit 7 Prozent zu versteuern. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik