Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sollen künftig steuerlich gleichbehandelt werden, egal ob sie gedruckt oder in elektronischer Form erscheinen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde jetzt von der Bundesregierung verabschiedet. Damit setzt die Regierung einen Beschluss des EU-Ministerrats um, der im Dezember vergangenen Jahres die Möglichkeit zur steuerlichen Gleichbehandlung elektronischer Publikationen geschaffen hatte. …
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