19. Dez. 2002
Verbraucherschützer: Abmahne gegen Onlinehändler

Nur 38 von 211 Onlinehändlern kamen ohne Beanstandung durch einen Test des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv). 140 Unternehmen hat der Verband abgemahnt, darunter amazon.de, auch Zweitausendeins wurde eine Unterlassungserklärung abgenötigt. Bei den Beanstandungen ging es aber nicht etwa darum, dass die Händler ihren Kunden mangelhafte Ware Ware oder schlechten Service geboten hätten, sondern nur um die peinliche Einhaltung der vielen neuen juristischen Formvorschriften aus Teledienstegesetz und BGB. Eine typische Abmahnaktion von Juristen eben. Damit nicht genug: der Verband will insgesamt 500 Anbieter prüfen, es kann also auf jeden noch was zukommen. …

 

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