Die Fristen für Anträge bei Neustart Kultur der deutschen Bundesregierung sind bis zum 31. Januar verlängert worden. Das teilt gerade der Börsenverein des deutschen Buchhandels mit. Rund 1.000 Anträge seien bislang in der Branchenvertretung eingegangen, die ersten Bescheide werden in dieser Woche versandt. Auch die Zeiträume für die Durchführung der Maßnahme (neu: 30. Juni 2021) und die Einreichung des Verwendungsnachweises (neu: 31. Juli 2021) werden ausgeweitet. Für den Buchhandel vergibt der Börsenverein die Gelder unabhängig von der Mitgliedschaft. …
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