Seit dem 1. Januar dieses Jahres sind Einweg-Plastiktüten mit einer Wandstärke von unter 50 Mikrometern verboten. Wer diese weiterhin anbietet, muss mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen. Darauf weist das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hin. …
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