Wer ab morgen (preisungebundene) Waren mit Rabatten verkaufen will, muss die neue Preisangabenverordnung beachten. Darin werden zahlreiche Details geregelt, wie die Preisschilder bei reduzierten Angeboten auszusehen haben und vor allem welche Preise als Original-Preise anzugeben sind. Letzteres ist vor allem ein Stein des Anstoßes für viele Händler und Verbände. …
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