2. Mai. 2023
Tipp des Tages: Paketverluste einklagbar

Wenn bei den Paketdiensten eine Sendung mit erheblichen Wert im Versandablauf verschwindet, muss man nicht ganz machtlos die Ablehnung von Schadensersatz und die Verzögerungstaktik der Unternehmen bei der Aufklärung hinnehmen. Auch wenn sich der Wert im Nachhinein nicht mehr einwandfrei beweisen lässt, können Klagen vor Gericht auf Schadensersatz Erfolg haben, wie anwalt.de jetzt berichtet. In einem Fall konnte eine Anwaltskanzlei den Schadensersatz beim Amtsgericht Hamburg jetzt durchsetzen (Az. 647 C 251/22). …

 

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