25. Jun. 2003
Tipp des Tages: AGB im E-Commerce

Wenn Sie etwas über eine eigene Internetseite verkaufen und wollen, dass Ihre Verträge auch gelten, dann müssen Sie ein neues Urteil des OLG Hamburg beachten, auf das das ECC Handel hinweist. Danach genügt es für einen rechtsgültigen Vertrag nicht, dass Ihre AGBs dem Vertragspartner einfach im Netz zugänglich sind. Vielmehr müssen Sie „deutlich erkennbar auf Ihren Einbeziehungswillen“ hinweisen, etwa indem Sie die Geltung der AGBs feststellen mit einem eindeutigen Hinweis an einer Stelle, an der der Nutzer nicht vorbei kann. Also sinnvollerweise im Bestellformular oder Kaufvertrag. …

 

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