Wo die EU sich einmischt, kommt zuweilen auch Gutes raus. Zum Beispiel bei der Preisverordnung für grenzüberschreitende Überweisungen, die für Ihre Auslandszahlungen seit 1.Juli in aller Regel billigere Gebühren mit sich bringt. Das Standardformular erfordert die Angabe der neuen persönlichen Kontonummer IBAN, die Kontonummer und Bankleitzahl integriert, und vorerst auch die internationale Bankleitzahl BIC. Den Namen der Bank müssen Sie nicht mehr angeben. Das Verfahren gilt für Euro-Überweisungen nach Belgien, Dänemark (nur Euro), Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien einschließlich Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden (nur Euro) und Spanien. …
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