Die teilweise hochsommerlichen Temperaturen dieser Tage sensibilisieren für einen effektiven Wärmeschutz am Arbeitsplatz – weil die Arbeitsstättenverordnung „gesundheitlich zuträgliche“ Raumtemperaturen vorschreibt und weil die menschliche Leistungsfähigkeit ab 22 Grad um 5% pro zusätzliches Grad abnimmt. So müssen Fenster und Oberlichter so beschaffen sein, dass die Arbeitsräume vor unmittelbarer Sonneneinstrahlung geschützt sind (ggfs mit dem Vermieter reden!). Absonderliche Temperaturspitzen lassen sich dadurch abmildern, dass die Kleiderordnung gelockert wird und kühlende Getränke kostenlos zur Verfügung stehen. …
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