Ein „unerwartetes Geschenk“ nennt Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs zum Berliner Schulbuchstreit. Es ging darum, ob die Behörde ein Zahlungsziel fordern darf. Das höchste Gericht entschied, dass dies nicht nur beim Schulbuchgeschäft gegen das Preisbindungsgesetz verstößt, sondern überhaupt bei allen Lieferungen preisgebundener Bücher an Endverbraucher. Ergo: Ihr Rechnungskunde muss generell sofort zahlen. …
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