Schon wieder eine neue Vorschrift: Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löst das Telemediengesetz (TMG) und Teile des Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes (NetzDG) ab. Im TMG war geregelt, wie ein Impressum aufgebaut sein muss. Müssen Sie jetzt Ihr Impressum erneut anpassen? Onlinehändler News gibt Entwarnung und listet bei dieser Gelegenheit noch einmal auf, worauf beim Impressum zu achten ist. …
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