29. Mai. 2024
Tipp des Tages: Impressum

Schon wieder eine neue Vorschrift: Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) löst das Telemediengesetz (TMG) und Teile des Netzwerk-Durchsetzungsgesetzes (NetzDG) ab. Im TMG war geregelt, wie ein Impressum aufgebaut sein muss. Müssen Sie jetzt Ihr Impressum erneut anpassen? Onlinehändler News gibt Entwarnung und listet bei dieser Gelegenheit noch einmal auf, worauf beim Impressum zu achten ist. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik