„Reisende soll man nicht aufhalten“, heißt es so schön. Der Satz wird gern auch für das Arbeitsverhältnis angewandt. Warum die Faustregel tatsächlich in den meisten Fällen stimmt, zeigen ein paar Zahlen, die das Portal techminds.de veröffentlicht hat. …
Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.