DHL darf weiterhin ohne ausdrückliche Zustimmung der Empfängerin oder des Empfängers Pakete in der Nachbarschaft abgeben, falls der Adressat nicht erreichbar ist. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm und wies damit eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) als unbegründet ab, ist auf Golem.de nachzulesen. …
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