25. Nov. 2003
Kartellamt nickt Bertelsmann-Heyne-Deal ab

Das Bundeskartellamt hat Random House (Bertelsmann) jetzt doch erlaubt, Heyne zu kaufen. Heyne, Goldmann und all die anderen konzerneigenen TB-Verlage hätten bei deutschsprachigen Taschenbüchern der allgemeinen Informations- und Unterhaltungsliteratur unter 30% Marktanteil, meint das Amt. Mit Rowohlt, S.Fischer, dtv, Lübbe und anderen gebe es im übrigen „namhafte Verlage, die auch in Zukunft aufgrund ihrer Größe und Reputation in der Lage sein werden, den Verhaltensspielraum von Bertelsmann zu begrenzen“, heisst es in der Begründung. …

 

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