In den letzten Monaten häuften sich gerichtliche Auseinandersetzungen um den Inhalt von Büchern, zuweilen verbunden mit einstweiligen Verfügungen und Abmahnschreiben auch an Buchhandlungen. Die Rechtsabteilung des Börsenvereins empfiehlt Buchhandlungen, die eine Abmahnung oder EV gegen die Verbreitung der entsprechenden Titel bekommen: …
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