Auch im Vermittlungsausschuss Trialog ist es dem Börsenverein nicht gelungen, die EU-Kommission von der Unsinnigkeit einer Ausschreibung zu überzeugen, bei der Preise, Nachlässe und Zahlungsziele von vornherein fest stehen (Meldung vom 14.November). Die Europa-Abgeordneten, die dem Antrag auf eine Ausnahmeregelung zunächst eine Mehrheit gegeben hatten, sind offenbar umgefallen. Buchhandlungen, die auf das Schulbuchgeschäft reflektieren, werden sich also weiter mit der europaweiten Auschreibung dieser Aufträge herumplagen müssen. …
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