Der Tipp vom 11.12. (was ab 2004 alles auf der Rechnung stehen muss) enthielt einen Punkt, der in der Checklist des Beraterbriefs Selbstständig heute vielleicht etwas zu apodiktisch formuliert war: Das Netto-Entgelt für die einzelnen Rechnungsposten plus Angabe des angewendeten Mehrwertsteuersatzes ist dort aus Vorsichtsgründen in die Pflichtenliste bei Rechnungen über 100 Euro aufgenommen worden, da es noch keine Kommentierung des diesen Punkt betreffenden § 32 UStDV gibt. …
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