Auf einen möglichen Fallstrick in den neuen Pflichten für den Inhalt von Rechnungen (Meldungen vom 11.. und 17.Dezember) macht die Buchhandlung an der Alten Universitäöt (Eppingen) aufmerksam. Es geht um die fortlaufend vergebene, einmalige Rechnungsnummer: „Bei Filialbetrieben bedeutet dies, dass alle Rechnungen der Gesamtfirma (!) auch fortlaufend numeriert sein müssen. Wenn - wie in der Praxis üblich - die Filialen selbst Rechnungen ausstellen, müssen entweder diese Filialen völlig vernetzt sein oder bei jeder Rechnung ein Abgleich der Rechnungsnummer stattfinden. Getrennte Nummernkreise sind nicht erlaubt!“ …
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