Der eigene Internet-Auftritt macht stationäre Buchhandlungen vermehrt zu (Gelegenheits-)Versendern. Dem sollten die AGB Rechnung tragen, indem sie eine Klausel über die Haftung beim Versand an Endkunden enthalten. Darauf macht der LV Bayern aufmerksam und schlägt folgende Formulierung vor: …
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