Das Navigationsgerät in Ihrem Auto gehört nicht zum Bruttolistenpreis und ist deshalb für die Berechnung nach der 1%-Regel nicht mitzurechnen. Das Gerät ist eine Kommunikationseinrichtung, deren Privatnutzung aufgrund gesetzlicher Regelung steuerfrei bleibt, entschied das FG Düsseldorf (18K 897/03). Auf dieses (allerdings noch nicht rechtskräftige) Urteil macht der Haufe Verlag aufmerksam. …
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