1. Feb. 2005
Tipp des Tages: Mitarbeitende Ehefrau

Wenn Sie erwägen sollten, Ihre Ehefrau in der Buchhandlung mit zu beschäftigen, müssen Sie sich an genaue Regeln halten, um die Lohnaufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben anerkannt zu bekommen, denn erfahrungsgemäß sind Finanzämter bei derartigen Beschäftigungsverhältnissen besonders misstrauisch. Werden diese drei Grundsätze eingehalten, kann nichts schief gehen: …

 

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