23. Feb. 2005
Mit dem Hausrecht gegen abtelefonierte Bücher

Zu einer Massenseuche ist das Abfotografieren von Buchseiten per Handy offenbar noch nicht geworden, denn der Rundruf vom 18.Februar erbrachte noch keine Bestätigung aus Buchhandelskreisen. Dafür aber einen Hinweis von Kristian Müller von der Heide, Rechtsexperte beim Börsenverein, was die Buchhandlung im Fall der Fälle tun kann. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik