Ist Ihr Unternehmen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und wollen Sie einem Mitarbeiter kündigen, so muss die Kündigung nicht nur schriftlich erfolgen, sondern von allen Gesellschaftern unterschrieben sein, die im Briefkopf stehen. Auf dieses neue Urteil des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 162/04) weist der Rudolf Haufe Verlag hin. …
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