Wie kann die Forderung der Arbeitsstättenverordnung nach einer angemessenen Beleuchtung erfüllt werden? Die neue „Handlungshilfe zur Beleuchtung von Arbeitsstätten“ (LV41) des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) beschreibt, wie Arbeitsstätten richtig mit Tageslicht und mit künstlichem Licht beleuchtet werden und wie Sicherheitsbeleuchtung, Sicherheitsleitsysteme und Sicherheitszeichen gestaltet sein müssen. Sie berücksichtigt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene und die sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse. – Die Handlungshilfe findet sich als PDF-Download unter …
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