Jetzt hat das Bundesarbeitsgericht alle Unklarheiten beseitigt: In einem Grundsatzurteil hat es entschieden, dass Arbeitnehmer als Verbraucher einzustufen sind. Der Haufe Verlag macht darauf aufmerksam, dass damit die Tür zu den Verbraucherschutzvorschriften aus dem BGB weit offen stehe, es sei nicht auszuschließen, dass für Arbeitgeber harte Zeiten anbrechen. …
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