7. Dez. 2005
Praxis-Rundruf: Kosten für Sonderleistungen weitergeben?

Ein Buchhändler aus Norddeutschland weist Kunden, die bei ihm Bücher zur Ansicht bestellen, vorab darauf hin, dass er ihnen seine Mehrkosten berechnet, wenn sie die Bücher nicht abnehmen. In Ausnahmefällen und bei Stammkunden verzichtet er auch mal darauf. Jetzt hatte er eine Kundin, die zwei Fachbücher zur Ansicht bestellt und eins davon gekauft hatte und partout nicht einsehen wollte, für die Vorlage des zweiten zu zahlen. Sie hat ihm dann 3 Euro auf den Tresen geknallt und die Buchhandlung verlassen. …

 

Sie sehen nur die Spitze des Eisbergs ...

Wenn Sie den kompletten Artikel lesen wollen, loggen Sie sich hier ein.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, finden Sie hier Informationen zu unserem Abo-Dienst.


Weitere Meldungen aus dieser Rubrik