Wer glaubt, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz („Antidiskriminierungsgesetz“) nur Großunternehmen etwas anginge, sollte genauer hinsehen, um nicht nach dem nächsten Bewerbungsgespräch oder überhaupt ohne für ihn sichtbaren Anlass am Kanthaken findiger Juristen zu landen. Sie und Ihre Mitarbeiter werden nicht mehr alles sagen dürfen, was Sie vielleicht denken, dafür dürfen Sie Schulungen durchführen und vieles akribisch dokumentieren. Sonst riskieren Sie, aus einem so genannten „Organisationsverschulden“ für Verfehlungen anderer in Haftung genommen zu werden, ob Sie dafür etwas können oder nicht. …
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